Baumgutachten
Ein Baumgutachten ist nötig bei Gehölzen, die nach einer Sichtkontrolle in Auflistung B fallen.
- Ermittlung der Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen
- Beurteilung der Vitalität und der weiteren Lebensfähigkeit
- Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit
- Erstattung von Gutachten zur Erhaltungswürdigkeit von Bäumen
- Erstattung von Gutachten zur Überprüfung von Baumschäden durch Baumaßnahmen
