Baumgutachten

Ein Baumgutachten ist nötig bei Gehölzen, die nach einer Sichtkontrolle in Auflistung B fallen.

  • Ermittlung der Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen
  • Beurteilung der Vitalität und der weiteren Lebensfähigkeit
  • Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit
  • Erstattung von Gutachten zur Erhaltungswürdigkeit von Bäumen
  • Erstattung von Gutachten zur Überprüfung von Baumschäden durch Baumaßnahmen